Schuljahresplaner

Schuljahresplaner


Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung:

3 Tage vor und nach Ferien ist nach §36(2) der Schulordnung eine Beurlaubung in aller Regel nicht möglich. Eine Beurlaubung durch den Schulleiter wird – nur in Ausnahmefällen – nach vorheriger schriftlicher Beantragung ausgesprochen.

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